Was sich bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ändert:
Ab dem Jahr 2025 bringt die Pflegereform spürbare Änderungen für Familien, die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen. Besonders Angehörige von Menschen mit hohem Pflegebedarf profitieren davon, weil die bisher getrennten Leistungen zusammengeführt werden und flexibler eingesetzt werden können. Für viele Familien mit außerklinischer Intensivpflege oder Kinderintensivpflege bedeutet das mehr Planungssicherheit und etwas mehr finanziellen Spielraum.
Mehr Budget für Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege wird ab 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Statt bisher 1612 Euro stehen Pflegebedürftigen dann 1685 Euro pro Jahr zur Verfügung, wenn eine Pflegeperson zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder Überlastung ausfällt. Das Budget gilt wie bisher kalenderjährlich und kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stundenweise oder tageweise genutzt werden.
Gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege
Neu ist, dass die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Mitte 2025 in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst werden. Familien müssen sich damit nicht mehr starr zwischen zwei getrennten Töpfen entscheiden, sondern können das gemeinsame Budget je nach Situation für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege einsetzen. Wer zum Beispiel vor allem stundenweise Entlastung zu Hause braucht, kann einen größeren Teil für Verhinderungspflege verbrauchen, während andere Familien gezielt Kurzzeitpflege in einer Einrichtung nutzen.
Längere Zeiten und weniger Bürokratie
Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird auf bis zu acht Wochen pro Jahr ausgeweitet. Gleichzeitig entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit, nach der eine private Pflegeperson bereits eine bestimmte Zeit gepflegt haben musste, bevor Anspruch auf Verhinderungspflege entstand. Für Angehörige bedeutet das weniger Hürden und mehr Flexibilität, insbesondere wenn eine Pflegesituation neu entstanden ist oder sich kurzfristig verändert.
Bessere Leistungen für Angehörige und jüngere Pflegebedürftige
Die Reform sieht höhere Budgets für nahe Angehörige vor, die Verhinderungspflege erbringen. Das wirkt einem finanziellen Nachteil entgegen, wenn zum Beispiel Kinder, Partner oder Eltern zeitweise beruflich zurückstecken, um Pflege zu übernehmen. Zusätzlich werden Leistungen für jüngere pflegebedürftige Menschen verbessert. Gerade bei schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen, die außerklinische Intensivpflege oder Kinderintensivpflege benötigen, sind Entlastungsangebote für die Familie unverzichtbar. Die höheren Budgets sollen dazu beitragen, dass mehr Entlastungseinsätze finanziert werden können.
Anpassungen bei der Kurzzeitpflege
Auch die Kurzzeitpflege wird um 4,5 Prozent erhöht. Das jährliche Budget steigt damit auf 1854 Euro. Kurzzeitpflege kommt zum Beispiel infrage, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Versorgung zu Hause noch nicht sicher organisiert ist oder wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen. Durch das gemeinsame Budget mit der Verhinderungspflege können Familien freier entscheiden, welche Form der Entlastung gerade besser passt.
Bedeutung für Familien in der Intensivpflege
Für Familien mit außerklinischer Intensivpflege, Beatmungspflege oder Kinderintensivpflege bleiben die Pflegeanforderungen sehr hoch. Gleichzeitig gelten für außerklinische Intensivpflege zusätzliche Vorgaben, etwa zur ärztlichen Beurteilung des Entwöhnungspotenzials von beatmeten oder trachealkanülierten Menschen. Die verlängerten Übergangsregelungen in diesem Bereich sorgen dafür, dass Versorgung weiter gesichert bleibt, auch wenn ärztliche Kapazitäten für die Potenzialerhebung knapp sind. In Kombination mit den höheren Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege entsteht etwas mehr Entlastung, ohne dass der Anspruch auf intensive Versorgung infrage gestellt wird.
Was Angehörige jetzt konkret tun sollten
Pflegende Angehörige sollten prüfen, wie sie das gemeinsame Jahresbudget ab 2025 optimal nutzen können. Wichtig ist eine gute Abstimmung mit dem Pflegedienst und der Pflegekasse, damit klar ist, welche Leistungen als Verhinderungspflege zu Hause und welche als Kurzzeitpflege in einer Einrichtung abgerechnet werden. Wer bisher nur einen Teil des Budgets genutzt hat, kann künftig flexibler planen und Entlastungsphasen über das Jahr verteilen. Für Familien mit sehr hohem Pflegeaufwand kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig beraten zu lassen, damit kein Budget ungenutzt verfällt.
Ausblick
Die Pflegereform 2025 löst nicht alle Probleme in der Pflege, sie verbessert aber die Möglichkeiten für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die höhere Förderung, die längeren Zeiträume und das gemeinsame Jahresbudget sind besonders für Familien in der ambulanten Intensivpflege wichtig. Sie erhalten mehr Luft zum Atmen, ohne die Versorgung ihrer Angehörigen zu gefährden.

